- 1601 - 1279. Juni 18. Krakau. 14 Kal. Jul. ind. 6. conc. 5. ep. 27. Bolesl., Sohn des Leschko, Herzog von Krakau und Sendomir, erlaubt dem Wilhelm, Propste der Augustiner zu Mstahow (Mstaw bei Czenstochau - Propstei des Sandstiftes), dies Dorf als Stadt nach deutschem und zwar Neumarkter Rechte auszusetzen unter Befreiung der Einwohner von allen Lasten, auch von der Jurisdiktion der Kastellane, doch gegen eine Entschädigung von 1/2 Mk. Goldes an den Herzog und ebensoviel an den Kastellan von Krakau. Z. nicht schlesisch. Dlugosz liber benefic. Crac. III. 159, vielleicht aus dem Orig. und jedenfalls mit besserem Texte als in dem Abdrucke bei Tzschoppe und Stenzel 1393 aus dem repert. Heliae. Die beigegebenen chronolog. Bestimmungen passen nicht, Indiktion und Concurr. würden auf 1278 passen, Epakte 27 auch da nicht sondern 25. Codex Diplomaticus Silesiae, Bd. 7, 1875; Regesten zur schlesischen Geschichte, Th. 2: Bis zum Jahre 1280. Herausgegeben von Colmar Grünhagen. |